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6.2.2012

Amtshandlungen

Kircheneintritt: Menschen, die einmal aus der Kirche austreten sind, möchten wieder in die Kirche eintreten, haben viele Fragen. Nach einen Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin kann man ohne weitere Formalitäten in die evangelisch ev. Kirche wieder aufgenommen werden. Das Gespräch ist keine Gewissensprüfung, sondern dient den gegenseitigen kennen lernen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Taufe: Wasser ist das wichtigste Zeichen bei der Taufe, dem Sakrament zur Aufnahme in die Kirche. Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen. Die taufen werden im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen: dieser Mensch wird in unserer Gemeinde aufgenommen.

Konfirmation: Zwar gibt es für sie keinen biblischen Auftrag, auch ist sie kein Sakrament, aber sie gehört zum protestantischen Selbstverständnis. Die Jugendlichen erhalten seelsorgliches Geleit, Fürbitte und Segen. Ihr persönlicher Konfirmationsspruch - selbst ausgesucht - unterstreicht dies. Vorbereitet auf die Konfirmation werden die Jugendlichen im Kirchlichen Unterricht, durch den sie mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und mit dem Leben der Gemeinde vertraut gemacht werden. Die Konfirmation, die im Gemeindegottesdienst vollzogen wird, berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl. Konfirmierte können außerdem Taufpatin oder -pate werden.

Trauung: Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), Artikel 87, heißt es: "Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird." Weiter heißt es dort, dass sich die Eheleute versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben.

Bestattung: Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Auskunft: Gemeindebüro

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