Unser Presbyterium
Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. So steht es im Artikel 15 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es wird gebildet aus dem Gemeindepfarrer bzw. der Gemeindepfarrerin und gewählten Vertretern der Gemeinde, den Presbytern bzw. Presbyterinnen.
Das griechische Wort presbyteros bedeutet Älterer /Ältester. Der Ursprung des Ältestenamtes findet sich Alten und im Neuen Testament. Älteste waren Repräsentanten des Volkes Israel bzw. Leiter einer frühchristlichen Gemeinde. Johannes Calvin hat das Presbyteramt auf seinen biblischen Ursprung zurückgeführt.
Die Aufgaben des Presbyteriums betreffen das ganze Gemeindeleben. Wichtige Aufgaben sind: Wahl des Gemeindepfarrers, Einstellung von Mitarbeitern, Ordnung der Gottesdienste, Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Errichtung von Gebäuden, Feststellung des Haushaltsplans, Übernahme neuer Aufgaben u.a.m. Das Presbyterium trifft sich einmal im Monat.
Alle Mitglieder des Presbyteriums sind gleichgestellt. Ihre Zahl richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Das Presbyterium wird für vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und seinen Vertreter.
Hier unsere Presbyter im Einzelnen
Ausschüsse
Das Presbyterium hat das Recht, Fachausschüsse zu bilden und kann diesen bestimmte Aufgaben übertragen. Die Fachausschüsse leisten oft die notwendige Vorarbeit für die Entscheidung des Presbyteriums, bei dem die Gesamtleitung liegt.
Weitere Informationen dazu siehe unter:














