Zentralisierungsreform der Kirche
Schreiben von Dr. Becks und Herrn Witt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
mit großer Sorge beobachten wir schon seit einigen Jahren den Versuch unserer Kirchenleitung, respektive des Landeskirchenamtes, auf den Landessynoden Beschlüsse herbeizuführen, die die ursprünglichen Rechte der Gemeinden empfindlich beschneiden und auf andere Ebenen der Kirche verlagern wollen. Damit sollen zentralere Steuerung, umfassendere Entscheidungsbefugnisse und Kontrollinstrumente der „Stabstellen“ erlangt werden, um finanzielle Schieflagen langfristig zu beheben.
Dieser Prozess, der aus unternehmensberaterischer Sicht für eine Konzernführung gewiss nachvollziehbar ist, geht darum folgerichtig einher mit Regionalisierungsstrategien, Verwaltungszentralisierungen, zentralen Personal- und Pfarrstellenkonzeptionen und nicht zuletzt einem veränderten kirchlichen Finanzwesen (NKF), das die ökonomische Basis der Kirchengemeinden offenlegen will, aber damit die finanzielle Souveränität und Kirchensteuerhoheit der rheinischen Gemeinden langfristig in Frage stellen wird.
Die Konsequenz ist in jedem Fall schon jetzt eine beträchtliche Kompetenzerweiterung der kreiskirchlichen Ebene, die mit einer für unsere Tradition völlig befremdlichen Hierarchisierung und Befugniserweiterung der so genannten „Mittelebene“ (Kreissynodalvorstand) einhergeht (Hauptamtlichkeit des Superintendenten, Entlastungen auch für Assessor und Skriba, verbunden mit entsprechenden Gehaltssteigerungen).
Hinter all dem steht die wirtschaftliche Logik von Unternehmenssteuerung und Koordination, die aus der Sorge vor einem absehbaren Mitgliederschwund und dem damit verbundenen Einbrechen der Kirchensteuermittel die Zukunft der äußeren Institution Kirche sichern will.
Theologische und kirchenhistorische Erwägungen treten dahinter völlig zurück.
Vor allem die Beschlussvorlagen (Drucksache V: BVA 1.a Seite 3) der vergangenen Landessynode zeigen unzweideutig die Absicht einer grundlegenden Umstrukturierung des althergebrachten und bewährten rheinischen Subsidiaritätsprinzips. Hier heißt es unter anderem: „Steuerungsebene für die kirchliche Personalplanung wird der Kirchenkreis.“
Zwar haben dann letztlich die Beratungen in den Ausschüssen, womöglich auch die Einwendungen vieler Kritiker zu einem im Endergebnis vorsichtigeren Procedere geführt. Jedoch wird die Grundabsicht für eine Beschlussfassung im Jahre 2012 wohl weiterhin erhalten bleiben, auch wenn jetzt ein Konkretisierungs- und Beratungsprozess in den Kirchenkreisen und den Gemeinden eingeschoben werden soll. Dass das Ziel dieser Kompetenzverschiebung weiter verfolgt wird, ist nachvollziehbar, denn die Kirchenleitung hatte bereits vor 5 Jahren in der so genannten „Prioritätendiskussion“ diese grundsätzliche Linie erkennen lassen.
Seinerzeit lösten diese sehr eindeutigen Vorschläge bereits ein erhebliches Konflikt- und Widerstandspotential bei vielen rheinischen Gemeinden aus, was dann letztlich zu einer Retardierung führte. Auch in unserer Kirchengemeinde wurde – wie Sie den beiliegenden Unterlagen entnehmen können – einiges unternommen, um die bewährte presbyterial-synodal bestimmte Sichtweise zu verteidigen.
Denn wir sind eine seit der Reformationszeit reformiert geprägte Gemeinde, die seit jeher – besonders durch das historische Unabhängigkeitsstreben des niederrheinischen Protestantismus überhaupt – ein großes Stück ihrer religiösen Identität aus der Eigenverantwortlichkeit schöpft (siehe meinen Beitrag zu diesem Thema). Dieses in Frage zu stellen, berührt also den inneren Nerv unserer Gemeinden.
Die Alpener Kirche ist die älteste reformierte Pfarrkirche in Deutschland und verkörpert damit die lange Tradition dieser presbyterial-synodalen Auffassung. Bis heute engagieren sich viele Ehrenamtliche der 4000 Gemeindeglieder für die Kirchengemeinde. Viele Projekte und Vorhaben der Kirchengemeinde könnten schon lange nicht mehr allein aus Kirchensteuermitteln finanziert werden und sind nur durch diese Verbundenheit möglich (Tafel, Flüchtlingshilfe, Kleiderstube, öffentliches Café etc. etc.). Gemeinde lebt vom klaren Bewusstsein ihrer Selbständigkeit und dies setzt erst visionäres Potential frei.
Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde befürchtet daher seit geraumer Zeit, dass eine Beschränkung der Gemeinderechte schleichend auch eben diese gewachsenen Bindekräfte zum Erlahmen bringen könnte. Sie entnehmen unseren Unterlagen, dass wir darum auf vielfältige Weise in den vergangenen 5 Jahren versucht haben, dieses Thema öffentlich zu machen und uns gegen die Intentionen der Landeskirche zur Wehr zu setzen. Jedoch ist dem Presbyterium auf einer Klausurtagung klar geworden, dass nur eine Vernetzung mit gleich gesinnten Gemeinden zu einer klareren Haltung führt.
Darum wenden wir uns heute geschwisterlich an Sie, weil wir erfahren haben, dass Sie innerhalb Ihrer Landeskirche auch mit ähnlichen Tendenzen konfrontiert werden, sich zusammengeschlossen haben und dagegen verwahren wollen.
Ganz offenbar geht es inzwischen nicht mehr um einen konfessionellen Konflikt zwischen reformierten und lutherischen Ansichten von Kirchenleitung, sondern in der Tiefe doch wohl eher um den Widerstand gegen eine zunehmend ökonomisierte Betrachtungsweise unserer Kirche, die im Ergebnis unserer ureigensten evangelischen Identität wesensfremd ist. Um einen Kontakt und weiteren Austausch in dieser Frage wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Hartmut Becks, Pfarrer und August Witt
Vorsitzender des Presbyteriums Presbyter
Reaktion der Eheleute Vetter
Sehr geehrter Herr Dr. Becks,
wir haben den Brief der Kirchengemeinde Alpen zur Zentralisierungsform der Landeskirche vom 25.01.2011 dem Internet entnommen.
Wir möchten dazu mitteilen, dass wir beide den gesamten Inhalt des Briefes uneingeschränkt teilen und nach unseren Kräften mittragen. Dem Presbyterium der Kirchengemeinde wünschen wir, dass es in seiner Gesamtheit die augenblicklichen negativen Entwicklungen in der Landeskirche ablehnt.
Die Bemühungen der Landeskirche, die sich gegen die Ortskirchen richtet, sind sehr ernst zu nehmen.
Sie berühren die Grundlagen der Landeskirche in NRW.
In anderen Landeskirchen haben sich die Ortsgemeinden gegen die Leitung ihrer Landeskirche schon gewehrt und gewisse Erfolge erzielt.
Es kann auch in NRW nicht geduldet werden, dass die Landessynode über die Kirche in den anstehenden Grundfragen nur noch synodal denkt und handelt.
Das widerspricht eindeutig unserer Kirchenordnung.
Auch die Bekenntnissynode von Barmen 1934 hat dies abgelehnt.
Es ist jetzt ein Wandel von der presbyterial-synodalen Ordnung zu einer synodal-presbyterialen Ordnung durch die Verwaltung der Kirche nachweisbar unverkennbar.
Die Landessynode wird sich darum bemühen, einige Artikel der Kirchenordnung in ihrem Sinne zu ändern. Das sollte verhindert und abgelehnt werden.
Die Väter der Kirchenordnung NRW, die sich von einer Bekenntniskirche haben leiten lassen, haben den Ortsgemeinden die grundlegenden Rechte in der Kirche zuerkannt. Das ist im Vorspann zur Kirchenordnung NRW nachzulesen.
Es geschah aus Weitsicht nach den Erfahrungen in der Kirche im dritten Reich.
Sie hatten allen Grund dazu.
Schließlich haben gerade die Ortsgemeinden damals den vorausgegangenen politischen Bestrebungen widerstanden.
Die Landeskirche erwägt bereits, die Beschlüsse der Landessynode einer gerichtlichen Anfechtung zu unterwerfen, wie das seit Jahren in der EKD und in anderen Landeskirchen schon üblich ist.
Dazu gab es zuletzt auch eine Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode.
Die Landeskirche beabsichtigt, aus der kirchlichen Verwaltungskammer ein kirchliches Verwaltungsgericht zu errichten, dass für die Anfechtung von landessynodalen Gesetzen zuständig sein soll.
Beschlossen wurde dazu im Januar 2011 noch nichts.
Es sollte deshalb zunächst strategisch vorrangig dafür gekämpft werden, dass diese Neuregelung vorab von der Landeskirche beschlossen wird, damit die weiteren Beschlüsse der Landessynode NRW anfechtbar und kontrollierbar werden.
In der Sache selbst ist im Augenblick eine Änderung der Mehrheit der Landessynodalen schwer zu erreichen. Die Theologen sind in der Landessynode zur Zeit in der Minderheit.
Deshalb kann sich die kirchliche Verwaltung in der Landeskirche selbst eine Dominanz verschaffen, wie das mehr und mehr seit Jahren geschieht.
Dies aber entspricht nicht dem Wesen der Kirche. Es kann nicht sein, dass die kirchliche Verwaltung die Kirche steuert in ihrem Sinne.
Da die Synodalen die Kirchenordnung einzuhalten haben, sind die derzeitigen Reformbestrebungen der Landeskirche in der Sache selbst nicht tragbar und eindeutig rechtswidrig. Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichtes der Landeskirche in NRW würden anfechtbar sein in einem Verfahren vor der EKD.
In der letzten Landessynode im Januar 2011 gab es große Auseinandersetzungen, um den weiteren Weg der Kirche in NRW. Diese wurden insbesondere auch von den synodalen Pfarrern, insbesondere auch von der Pfarrerin Brants aus Aachen vorgetragen.
Ich hatte mich vorher bei Frau Brants kontaktmäßig dazu geäußert und ihr Material aus anderen Landeskirchen überlassen, insbesondere vom Gemeindebund in Berlin.
Frau Brants hat mir mitgeteilt, das Thema als Leiterin der Vertretung der Belange der Pfarrschaft in NRW auf der nächsten Sitzung der Pfarrerschaft vortragen und besprechen zu wollen.
Die Gedanken des Gemeindebundes sollten wir nutzen.
Da es hier unter anderem um schwerwiegende Entwicklungen in der theologischen Ausrichtung geht, sind die Pfarrer besonders gefordert.
Als Beamte der Landeskirche haben jedoch die Pfarrer einen schweren Stand.
Es ist deshalb wichtig und entscheidend, dass die Presbyterien in den Gemeinden sich beteiligen und sich im Sinne des wohlverstandenen Interesses der Kirche um diese abwegigen Ansichten der Landeskirche kümmern. Die eindeutige Unterstützung der Pfarrer, die sich im Sinne des Erhalts der Ortskirche bemühen, ist deshalb – wie in Alpen geschehen – unerlässlich.
Die Pfarrer dürfen keinesfalls allein gelassen werden.
Die jetzigen Anmerkungen des Alpener Presbyteriums sind deshalb jetzt sehr wichtig.
Es mag sein, dass einige Kirchengemeinden im Rheinland sich nicht zur Wehr setzen gegenüber der Landeskirche. Die reformierten Gemeinden am Niederrhein haben jedoch alle Veranlassung, sich gegen die Reformbestrebungen der Landeskirche zu wehren.
Die Landessynode hat die Ortsgemeinde zu schützen und nicht zu behindern in ihren in der Kirchenordnung gesicherten Rechten.
Insbesondere sind die Rechte der Ortsgemeinden nach Art. 16 Absatz I nicht übertragbar, auch nicht auf die Kirchenkreise oder die Landeskirche. Wir verweisen dazu auf Art. 16 II KO.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bärbel Vetter und Heinrich-Otto Vetter
